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Info Partikelfilter Feinstaubplakette Umweltzone
Ein Partikelfilter ist eine Konstruktion zur Reduzierung der vorhandenen Partikel in den Abgasen von Dieselmotoren. Der Partikelfilter wird auch nach der Partikelherkunft Dieselpartikelfilter
(DPF), nach der Partikelzusammensetzung Rußpartikelfilter (RPF) und im Zusammenhang wie in diesem
Artikel kurz Filter genannt. Dabei gibt es zwei, sich grundsätzlich unterscheide, Funktionsweisen:
- Wandstromfilter, das Abgas im Filter durchdringt eine poröse Wand.
- Durchflussfilter, bei denen das Abgas den Filter an seiner inneren Oberfläche entlang
durchfließt.
Im Auto kam der Dieselpartikelfilter erstmals 1985 in der Mercedes-Benz S-Klasse auf dem US-Markt zum Einsatz.
Partikelkatalysator
Ein Partikelkatalysator ist ein kontinuierlich katalytisch regenerierendes Partikelminderungssystem. Die Bezeichnung wird meist für Nebenstromfilter verwendet. Solche
Filter von EMITEC werden seit 2004 von MAN unter dem Namen PM-Kat eingesetzt und von Twintec mit
eigener Beschichtung als Nachrüstfilter angeboten. Mehrere Wettbewerber u.a.Eberspächer, HJS
bieten ähnliche/gleiche Systeme an.
Das Filter PM-Metalit von EMITEC besteht aus dünnen, gewellten Stahlfolien mit schaufelförmigen
Sub-Strukturen und dazwischen angeordneten Lagen aus Sintermetallvlies, die als Speichermedium
für die Partikel dienen. In Partikelkatalysatoren werden bei genügend hohen Temperaturen und
NO2-Konzentrationen die dort angelagerten Partikel oxidiert, und so der Filter nach dem
sogenannten CRT-Prinzip kontinuierlich regeneriert (CRT: „Continuous Regenerating Trap" =
Kontinuierlich regenerierende (Partikel-) Falle = Partikelkatalysator). Das Stickstoffdioxid
entsteht aus Stickstoffoxid im vorgeschalteten Oxidationskatalysator und ggf. an katalytisch
beschichteten Oberflächen im Filter. Flüchtige und lösliche organische Stoffe werden an der
katalytischen Beschichtung oxidiert.
Bei den Nebenstrom-Tiefbettfiltern handelt es sich um kontinuierlich arbeitende Systeme, welche nicht aktiv, nach einem gewissen Fahrzyklus von etwa 400 bis 1000 Kilometern, regeneriert werden
müssen. Speziell der Regenerationszyklus, wie er bei Filtern nach dem Wanddurchflussprinzip
(Wandstromfilter) erforderlich ist, erfordert diverse Sensoren sowie einen umfassenden Eingriff
in die vorhandenen Motorsteuergeräte der Fahrzeuge. Aus diesem Grund lassen sich herkömmliche
Dieselpartikelfilter aus der Erstausrüstung nur unter erheblichem Aufwand und Kosten nachrüsten.
Da die Reduzierung der Dieselrußpartikel kontinuierlich im laufenden Betrieb stattfindet, weisen Nebenstrom-Tiefbettfilter eine weit größere Betriebssicherheit auf. Ein plötzlicher erheblicher
Anstieg des Abgasgegendrucks und ein gegebenenfalls daraus resultierender Motorschaden kann nicht
stattfinden. Vorteilhaft wirkt sich die nur geringe Erhöhung des Abgasgegendrucks aus, was dazu
führt, dass der Kraftstoffverbrauch nicht oder nur wenig erhöht wird. Im Vergleich zu anderen
Systemen bauen diese zudem wesentlich kompakter. Darüber hinaus sind sie wartungsfrei über die
gesamte Lebensdauer eines Fahrzeuges.
Nachrüstung PKW und LKW
Nebenstrom-Tiefbettfilter sowie „offene" Wandstromfilter nach CRT-Prinzip benötigen zur Regeneration keine Sensoren und keine Änderungen an dem Motorsteuergerät der Fahrzeuge. Aus
diesem Grunde sind sie zur Nachrüstung prädestiniert. Herkömmliche Dieselpartikelfilter nach dem
Wanddurchstromprinzip, wie sie in der Erstausrüstung üblich sind, lassen sich zur Nachrüstung
theoretisch auch einsetzen, allerdings nur unter erheblichem Aufwand und Kosten.
In der Nachrüstpraxis kommen diese nicht vor.Zahlreiche Hersteller bieten Nachrüstfilter für PKW und LKW an. In Deutschland gibt es gleich mehrere Hersteller von Nachrüstsystemen wie beispielsweise die GAT Katalysatoren GmbH in
Gladbeck, Greentop GmbH in Neu-Anspach,Eberspächer, HJS Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG in Menden,
Oberland Mangold GmbH in Eschenlohe sowie Twintec GmbH in Königswinter. Alle diese Firmen bieten
unterschiedliche Konzepte zur Rußreinigung an. Vom Sintermetallfilter (HJS) über Keramik- bzw.
Metallschwämme (GAT) bis hin zum Metallfolie/Metallvlies-PM-Kat (Twintec) sind eine Vielzahl an
Konzepten realisiert worden. Die GAT Katalysatoren GmbH haben die allgemeine Betriebserlaubnis
(ABE) des Kraftfahrtbundesamtes für ihre Metallschwammfilter wieder zurückgegeben, weil
nachgewiesen wurde, dass sie den zur Nachrüstung erforderlichen Wirkungsgrad nicht erreichten.
Vor allem die Firmen HJS sowie Twintec verfügen über ein umfangreiches Produktprogramm zur
Umrüstung von Nutzfahrzeugen, speziell LKW. Die HUSS Umwelttechnik GmbH in Nürnberg wiederum
bietet für Off-Highway-Fahrzeuge eine Vielzahl unterschiedlichster Dieselpartikelfiltersysteme
an. Von kontinuierlich reinigenden Systemen bis hin zu Partikelfilter, die sich nur stationär an
einer speziellen Station reinigen lassen.
Steuervorteile
Die Nachrüstung von dieselbetriebenen Pkw mit Partikelfiltern, wird in Deutschland, steuerlich
gefördert. Am 1. März 2007 hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf für das Vierte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (BT-Drs. 16/4010) entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 16/4449) angenommen. Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf am 9. März 2007 ebenfalls zugestimmt. Am 1. April 2007 ist das Gestz in Kraft
getreten. Nachträglich eingebaute Dieselrußpartikelfilter werden rückwirkend bis zum 1. Januar
2006 gefördert. Für Diesel-Pkw, die bis Ende 2006 erstmals zugelassen worden sind und nach Einbau
eines PartikelFilters nachweislich bestimmte Grenzwerte der Feinstaubemissionen einhalten, wird bis Ende
2009 ein Kfz-Steuernachlass von bis zu 330 Euro gewährt werden.
Ab dem 1. April 2007 erhöht sich für nicht umgerüstete Diesel-Pkw mit Erstzulassung bis 31. Dezember 2006 die KFZ-Steuer um 1,20 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum. Für den Halter eines
Diesel-Pkw mit 2000 cm³ Hubraum ist das eine jährliche Mehrbelastung von 24 Euro. Der
Steueraufschlag ist vorerst bis zum 31. März 2011 zeitlich begrenzt.
Diesel-Neuwagen ohne Partikelfilter mit Zulassungsdatum 1. Januar 2007 oder später werden
ebenfalls mit dem Steueraufschlag belegt. Es sei denn, sie halten den zukünftigen
Euro-5-Grenzwert für Partikelmasse von 0,005 g/km ein.
Entgegen anderslautenden Forderungen wird nur der nachträgliche Einbau eines Rußpartikelfilters
steuerlich gefördert. Fahrzeuge, die bereits ab Werk mit einem entsprechenden Filter ausgerüstet
sind, fallen nicht unter das Gesetz und werden somit auch nicht steuerlich gefördert.
Dieselfahrzeuge ohne Filter erleiden gegebenenfalls durch Steuernachteile und mögliche
Fahrbeschränkungen einen Wertverlust. Umgekehrt steigert ein Filter den Verkaufswert.In Österreich gibt es seit dem 1. Juli 2005 eine staatliche Förderung von Fahrzeugen mit Filter.
So reduziert sich die NoVA um 300 Euro für alle Diesel-Fahrzeuge mit Filter welche bis zum 30.
Juni 2007 zugelassen werden. Diese letztgenannte Reduktion wurde um ein Jahr verlängert (somit
noch gültig für alle Zulassungen bis 30. Juni 2008).[1] Für Diesel-Autos ohne Filter erhöhte sich
die NoVA um 0,75 % (jedoch höchstens 150 Euro). Am 1. Juli 2006 wurde dieser Malus verdoppelt und
beträgt nun 1,5 % (jedoch höchstens 300 Euro). Der Bonus wird nur bei Einhaltung bestimmter
Grenzwerte gewährt, welche bei Nachrüstung in der Regel nicht eingehalten werden können. Jedoch
fördern dies teilweise Ländern und Gemeinden.
Partikelminderungsstufen
Durch die Einführung der sogenannten Feinstaubverordnung wird die Kennzeichnung von
Kraftfahrzeugen nach der Höhe ihrer Partikelemission bundesweit einheitlich geregelt. Hiernach können Diesel-PKW durch Nachrüstung mit Partikelfiltern bestimmte Grenzwerte erreichen, die zu einer Einstufung in eine Partikelminderungsstufe führen und als Kriterium für Plakettenvergabe (grün oder gelb) in Deutschland gelten. Die Grenzwerte PM1 bis PM3 werden durch die so genannten offenen Partikelfiltersysteme erreicht, die den Partikelmassenausstoß bei weitem nicht bis auf das Niveau von 0,001 g/km wie bei geschlossenen Partikelfiltersystemen senken.
* PM1: Euro-1- und Euro-2-Diesel-Pkw können dadurch die Grenzwerte für Euro-3 erreichen,
nämlich einen Partikelmassenausstoß von weniger als 0,05 g/km .
* PM2: Euro-3-Diesel-Pkw können die Grenzwerte für Euro-4 erreichen, nämlich eine
Partikelmassenausstoß von weniger als 0,025 g/km.
* PM3: Euro-4-Diesel-Pkw, die bisher einen Grenzwert von 0,025 g/km einhalten, erreichen
dadurch den halbierten Euro-4-Grenzwert von 0,0125 g/km.
* PM4: Euro-4-Diesel-Pkw halten dadurch die Grenzwerte für Euro-5 ein, nämlich einen
Partikelmassenausstoß von weniger als 0,005 g/km.
* PM5: gilt für Euro-3- und Euro-4-Diesel-Pkw, die ebenfalls die Grenzwerte für Euro-5 einhalten.
Feinstaubplakette Umweltzone
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Partikelfilter aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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